Wintergarten-Absicherung
An dieser Stelle kann keine allgemein verbindliche sowie Versicherungen übergreifende Stellungnahme abgegeben werden. Allgemeine Hinweise und Empfehlungen zur Versicherung eines Wintergartens finden hier eine Zusammenfassung und bedürfen der direkten Klärung mit dem ausgesuchten Versicherungsunternehmen!
Grundsätzlich gilt, dass bestehende Versicherungen eines Eigenheim-Altbaus durch den Anbau eines Wintergartens ergänzt werden können - in den meisten Fällen gegen relativ geringe Aufpreise.
Beispiel: Die meisten Wohngebäudeversicherungen werden nach Quadratmeterzahlen (Wohnfläche) berechnet und erweitern diese dann durch die Wintergartengröße. Hierbei ist es indessen sehr ratsam, den Wintergarten als Gebäudeteil im Wortlaut der Police aufführen zu lassen. Bei Neubauten ist dies naturgemäß.
Empfehlenswerte Versicherungen
- Wohngebäudeversicherung
Der Abschluß einer Wohngebäudeversicherung ist allen Eigenheimbesitzern dringend anzutragen. Diese Versicherung sichert das Gebäude sowie Nebengebäude (z.B. Garagen) vor Rohrbruch- und Frostschaden, Blitzschlag, Explosion, Sturm und Hagel, Brand, etc.
- Elementarschadenversicherung
Elementarschäden sind durch Naturereignisse ausgelöst und können leider nicht in allen Regionen abgeschlossen werden. Diese Versicherung ist eine Ergänzung zur Wohngebäudeversicherung.
- Hausratversicherung
Die Berechnung der Hausratversicherung resultiert in den meisten Fällen nach Pauschalsummen pro Quadratmeter Wohnfläche. Der Wintergarten muss also mit einberechnet werden. Die Summe des Hausrates kann schnell in die Tausende gehen und sollte daher nicht unterversichert sein.
- Glasversicherung
Eine Glasversicherung charakterisiert im Wesentlichen nach Gebäude und Mobilar und ist eine Zusatzversicherung zur Hausratversicherung. Daher sollte vorab geklärt sein, inwieweit in dieser schon Glasschäden einkalkuliert sind.
Für einen Wintergartenbesitzer ist eine Glasversicherung dessen ungeachtet ratsam, die Nachfrage nach dabei versicherten Elementarschäden (z.B. Schneelast, Hochwasser, etc.) ist vorteilhaft.
Das Glas von Beleuchtungskörpern findet bei Glasversicherungen häufig keine Berücksichtigung.
Vorbeugen
Versicherungsschäden durch Einbruch und Diebstahl, etc. gehen jährlich in Milliardenhöhe und belasten somit wieder die einzelnen Versicherungsnehmer (Umlageprinzip).
Daher sind wir zur Vorbeugung verpflichtet und müssen geeignete Schutzmaßnahmen installieren/einbauen:
- Außentüren müssen abschließbar sein bzw. kein Öffnungselement vorweisen
- Türen, Fenster, etc. dürfen während Abwesenheiten nicht gänzlich offen stehen
- erhöhte Einbruchrisiken erfordern Absprachen mit dem Versicherungsunternehmen (unterschiedliche Sicherungsstufen)
- Wertgegenstände dürfen nicht frei zugänglich aufbewahrt werden
- etc.
Eigenverschulden (z.B. zerbrochenes Glas) sind in der Gesamtsumme der Versicherungsschäden im Vergleich geringer. Fahrlässiges Verhalten erlässt dem Versicherungsunternehmen die Zahlungspflicht.



