1. Grundförderung
Für den Erwerb von Neu- oder Altbauten, den Ausbau oder die Erweiterung einer Immobilie erhalten Sie eine Grundförderung.
Die Grundförderung ist ein Zuschuss in Höhe von 2,5 Prozent (bei Altbau, Ausbau, Erweiterung) bzw. 5 Prozent (bei Neubau) der Herstellungs- bzw. Anschaffungskosten, max. jedoch 1.278 Euro pro Jahr (bei Altbau, Ausbau, Erweiterung) bzw. 2.556 Euro pro Jahr (bei Neubau).
Der Zuschuss wird 8 Jahre lang ab Fertigstellung bzw. Anschaffung und ab Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken jedes Jahr am 15. März direkt ausgezahlt.
2. Kinderzulage
Die Kinderzulage ist ein Zuschuss von 767 Euro pro Jahr für jedes zum Haushalt des Steuerpflichtigen gehörende Kind, für das Anspruch auf einen Freibetrag für Kinder oder Kindergeld besteht.
Der Zuschuss wird 8 Jahre ab Fertigstellung des Objektes bzw. der Anschaffung und ab Beginn der Nutzung zu eigenen Wohnzwecken direkt ausgezahlt.
Voraussetzung für den Erhalt der Kinderzulage ist der Erhalt der Grundförderung.





