Trennwand nach $29 ff BauO NRW nachrüsten

Fragen technischer Natur zum Thema Wintergarten

Moderator: ClaudiaC

Trennwand nach $29 ff BauO NRW nachrüsten

Beitragvon Christiannie » Do 28. Jul 2011, 08:57

Hallo,
wir haben zu Jahresbeginn ein Haus mit Wintergarten gekauft und im März übergeben bekommen.
Unser Vorbesitzer wollte sich um die nachträgliche Genehmigung des Wintergartens bemühen.

Nun haben wir Post der Kreisverwaltung bekommen, wonach wir auf der Trennwand zum Nachbarn (Grenzbebauung mit Glas) keinen Ordnungsgemäßen Zustand hätten.

Laut Gesetzt ist hier eine Terassenaussenwand in F90 durchzuführen, was der Brandschutzklasse entspricht.

Wie gehe ich aber jetzt weiter vor? Während sich das Amt mehrere Monate Zeit lässt, habe ich gerade einen Monat zur Beseitung des Zustands. Ob beim Verkäufer irgendwas an Geld für den Umbau zu holen ist mag ich bezweifeln. Da ich keinen Rechtsschutz habe, sehe ich von einem Rechtsstreit natürlich ab.
Im Notar-Vertrag war leider auch nicht explizit aufgeführt, dass der Wintergarten und alle anfallenden Kosten vom Verkäufer übernommen werden.

Lediglich unser Makler hat den Verkäufer zur Genehmigung gedrängt und sollte über den Prozess bescheid wissen.

Gibt es irgendeinen Rat für mich?
Christiannie
 
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Re: Trennwand nach $29 ff BauO NRW nachrüsten

Beitragvon amrum53 » Do 28. Jul 2011, 17:11

Hallo Christiane,
Da hast Du die "Katze im Sack gekaut". Ohne Vertragliche Vereinbarung im Notarvertrag sieht es schlecht aus.
Da ich kein Rechtsanwalt bin, kan ich nicht einschätzen wie ein Prozess ausgeht und ob beim Notar und/oder beim Markler etwas zu holen ist. Eigentlich hätten diese bei nicht vorhandener Genehmigung eine Regelung im Kaufvertrag vorsehen müssen. Die Baubehörde hätte ja auch den Abbruch fordern können.
Ich würde eine Rechtsberatung bei einem entsprechenden Juristen einholen und dann entscheiden. (Beratung ist ja nicht so teuer) Die Frist beim Bauamt kannst Du bestimmt verlängern mit dem Hinweis auf Planung. Diese muss wahrscheinlich auch ein Architekt vor der Ausführung beim Bauamt einreichen. Das würde ich raten, das es sonst zu weiteren Nachforderungen kommen kan.
Gruß aus Dortmund
amrum53
 
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