Hallo,
wir haben zu Jahresbeginn ein Haus mit Wintergarten gekauft und im März übergeben bekommen.
Unser Vorbesitzer wollte sich um die nachträgliche Genehmigung des Wintergartens bemühen.
Nun haben wir Post der Kreisverwaltung bekommen, wonach wir auf der Trennwand zum Nachbarn (Grenzbebauung mit Glas) keinen Ordnungsgemäßen Zustand hätten.
Laut Gesetzt ist hier eine Terassenaussenwand in F90 durchzuführen, was der Brandschutzklasse entspricht.
Wie gehe ich aber jetzt weiter vor? Während sich das Amt mehrere Monate Zeit lässt, habe ich gerade einen Monat zur Beseitung des Zustands. Ob beim Verkäufer irgendwas an Geld für den Umbau zu holen ist mag ich bezweifeln. Da ich keinen Rechtsschutz habe, sehe ich von einem Rechtsstreit natürlich ab.
Im Notar-Vertrag war leider auch nicht explizit aufgeführt, dass der Wintergarten und alle anfallenden Kosten vom Verkäufer übernommen werden.
Lediglich unser Makler hat den Verkäufer zur Genehmigung gedrängt und sollte über den Prozess bescheid wissen.
Gibt es irgendeinen Rat für mich?


