von Aufklärer II » Do 23. Dez 2010, 20:41
Sehr geehrter Zitz-Geschädigter,
da ich schon lange die Firma Zitzmann kenne, kann ich mit Bestimmheit sagen, dass eine solche Arbeitsweise der Firma Zitzmann mit Sicherheit nicht der Realität entspricht.
Vielmehr weiß ich sogar, dass für die fehlerhafte Konstruktion, was durchaus mal passieren kann, bereits im März 2009 ein Vorschlag für die Verstärkung der Konstruktion an Sie, den Zitz-Geschädigten, erfolgte. Bis zum heutigen Zeitpunkt haben Sie jedoch keinen Nachbesserungsterminvorschlag aktzeptiert.
Diese Vorgehensweise kann ich nicht verstehen, denn schon fast 2 Jahre hätte der Wintergarten, bei gutem Willen Ihrerseits, genutzt werden können.
Die angesprochene Pfette wurde statisch nochmals nachgewiesen und ist ausreichend.
Wenn die Statik der tragenden Dachkonstruktion nicht in Ordnung wäre, hätten Sie mit Sicherheit neben den angesprochenen Punkten noch die vielen Risse in den Dachscheiben bemängelt, die aufgrund der Durchbiegung entstanden wären. Diese gibt es anscheinend nicht.
In den letzten drei Zeilen Ihres Schreibens weiß ich nicht so richtig, was Sie sagen wollen ??
Mit Sicherheit haben Sie sich vor Vertragsabschluß Wintergärten der Firma Zitzmann angeschaut. Wenn die Qualität nicht in Ordnung gewesen wäre, hätten Sie den Vertrag nicht eingehen müssen.
Auch bei Ihrem Wintergarten scheint ja die Qualität in Ordnung zu sein.
Mit Erstaunen habe ich auch gelesen, dass Herr Zitzmann keine Mitarbeiter hat. Respekt, wenn dann die Wintergärten durch eine Person aufgestellt werden.
Sehr geehrter Herr Zitz-Geschädigter,
vielleicht überlegen Sie sich in einer besinnlichen Weihnachtszeitstunde, ob Sie nicht die Nachbesserungsarbeiten machen lassen, damit Sie nächstes Jahr den Weihnachtsbaum, in Ihren, so hoffe ich doch, schönen Wintergarten aufstellen können.
Ich wünsche allen Wintergartenbesitzern und die es noch werden wollen, eine besinnliche Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2011.