Hallo!
Ist hier zufällig jemand, der sich mit Mietrecht auskennt? Habe gerade Probleme mit meinem Vermieter. Unser Haus ist ja gemietet und zwar habe ich die untere Etage als Gewerbestätte und die obere als Wohnraum gemietet. Jetzt meint der Vermieter, da der Zugang zum Wintergarten von der unteren Etage her erfolgt, soll ich für die m² auch den höheren Mietsatz zahlen, wie es bei Gewerbemietverträgen üblich ist.
Nun meine Fragen:
1. Kann ein Wintergarten überhaupt als Gewerbefläche deklariert werden? Der hat ja keinen Gewerblichen Nutzen.
2. Falls es möglich ist den als Gewerbefläche zu deklarieren, kann dann dafür tatsächlich die Gewerbemiete im vollen Umfang verlang werden. Soweit ich weiß gilt ein Wintergarten nicht als Wohnraum und kann bei der Wohnraummiete nicht mit voller m² zahl bemessen werden. Wie ist das bei Gewerbefläche?
Danke!


