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Baugenehmigung - Einwendungen gerechtfertigt?
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Thread - Seiten: > 1 < |
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26.02.2008, 11:37 Uhr
Petra_W
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Hallo zusammen, wir möchten unseren kleinen Süd-Wintergarten im Zuge unseres Neubaus (REH) mit anbauen, in Baden-Württemberg. Auf der rechten Seite ist eine Brandschutzwand zum Nachbarn erforderlich. Das Baugesuch ist eingereicht zusammen mit den Zustimmungs-Unterschriften der direkt angrenzenden Nachbarn links und rechts :-) Nun ist es aber so, dass am südlichen Ende unseres Grundstücks, 9m vom geplanten WIGA entfernt noch Garagen von Häusern auf der anderen Straßenseite (alles südlich von uns) grenzen. Die Besitzer dieser Garagen müssen nun plötzlich laut Bauamt auch noch zustimmen. Nur ist es leider so, dass sich zwei dieser Nachbarn dagegen ausgesprochen haben - aus Prinzip!! Weil wir zu dicht an ihnen bauen würden. Unsere Baugrenze soll um 2,40 überschritten werden, für Wintergärten sind laut Bebauungsplan 2m außerhalb der überbaubaren Fläche erlaubt, also wegen 40 cm. Und das obwohl die Nord-Eingangstüren ihrer nach Süden ausgerichteten Häuser 25 bzw. 35 m weit weg sind - im engen Neubaugebiet. Wie sind denn die Chancen, dass das Bauamt diesen Einwendungen stattgibt? Aus unserer Sicht sind diese nicht gerechtfertigt. Was sollen wir tun? Über jeden Hinweis oder ähnliche Erfahrungen sind wir dankbar! Liebe Grüße Petra_W |
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