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Hilfe ! Abbau Grenzmauer Verbot ???

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
07.12.2003, 18:32 Uhr
blondie124


Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann...
Ich will meinen Wintergarten an unsere gemeinsame Grenzmauer anschließen, der Nachbar lehnt es ab. Obwohl die Mauer 2 m hoch ist und aus Brandschutzgründen auf 2,50 m aufgebaut werden müßte. Ich nehme
ihm kein Licht weg - er wird es gar nicht sehen - aber er verbietet den Maueranschluß + die Grenzbebauung. Wir leben in Schjleswig-Holstein. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie wir dass hinbekommen. Freue mich über jede hilfreiche Idee.
001
09.12.2003, 10:46 Uhr
blondie124


Zitat:
knauer postete
Ich würde einfach mal zum Bauamt gehn und nachfragen,Plan machen lassen, wenn eine Brandschutzwand da ist, müsste auch alles klappen.
002
09.12.2003, 10:49 Uhr
blondie124


Die Branschutzmauer ist ja da, allerdings ist das die gemeinsame Grenzmauer 2 m und die muß noch auf 2,50 erhöht werden. Dies allerdings will der liebe Nachbar nicht. Und ohne sein Wohlwollen kann ich das vergessen oder ?
003
09.12.2003, 16:56 Uhr
Lütke Glanemann


Zitat:
blondie124 postete
Ich hoffe, dass mir hier jemand helfen kann...
Ich will meinen Wintergarten an unsere gemeinsame Grenzmauer anschließen, der Nachbar lehnt es ab. Obwohl die Mauer 2 m hoch ist und aus Brandschutzgründen auf 2,50 m aufgebaut werden müßte. Ich nehme
ihm kein Licht weg - er wird es gar nicht sehen - aber er verbietet den Maueranschluß + die Grenzbebauung. Wir leben in Schjleswig-Holstein. Vielleicht hat jemand eine Idee, wie wir dass hinbekommen. Freue mich über jede hilfreiche Idee.



Ich glaube nicht, daß der Nachbar die Maßnahme verbieten kann, das kann nur eine gesetzliche Vorschrift. Gibt es eine Vereinbarung über die Nutzung der gemeinsamen Grenzmauer ?
004
09.12.2003, 17:12 Uhr
Lütke Glanemann


Ich glaube nicht, daß der Nachbar die Maßnahme untersagen kann, das kann nur eine gesetzliche Vorschrift oder ein Urteil. Gibt es eine Vereinbarung über die Nutzung der gemeinsamen Grenzmauer ?

Juristisch besteht ein Unterschied zwischen einer gemeinsam erstellten Wand auf der Grenze (Grenzmauer) und der Grenzbebauung von einer Seite (Grenzwand). Schauen Sie da noch einmal genau nach. Ich bin kein Jurist, war aber mal von einem ähnlichen Thema berührt. Ist es seine Grenzbebauung, kann er verhindern, daß Sie die Wand nutzen (z.B. Dübel hineintreiben zur Befestigung von Balken etc.) aber an die Wand dürften Sie mit Nebengebäuden (Garage etc.) bauen.

Vielleicht sollten Sie klären, um welche Art von Wand es sich handelt. Eine irgendwann einmal gemeinsam erstellte Grenzmauer schließt eigentlich ein, daß jeder sie von seiner Seite nutzt. Auf die Aussage eines Bauamtes würde ich mich nicht verlassen. Wichtig ist ein Blick ins Baulastverzeichnis, bzw. eine klare juristische Aussage über die Situation.

Gutes Gelingen !
Lütke Glanemann
005
10.12.2003, 15:22 Uhr
uthiele


Hallo Blondie124,
nach meinr Erfahrung ist eine Grenzbebauungmit einem Wg. nur mit einer Nachbarzustimmung möglich.
Empfehlung: Angebot an den Nachbarn übernahme aller Kosten und 500.-€
als Entschädigung.

Manchmal klapts viel Glück

utiele
006
31.01.2004, 12:40 Uhr
Natural


Hallo blondie124,
wir sind ein Wintergartenhersteller aus SH. Das Problem ist aber in allen Bundesländern ähnlich und wird durch die jeweilige Landesbauordnung geregelt. Das Bauamt bearbeitet einen solchen Bauantrag nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn. Das hängt damit zusammen, dass eine Baulast eingetragen werden muss, weil der Grenzabstand nicht eingehalten werden kann. In der Regel wird das bei Doppel-oder Reihenhäusern gegenseitig gemacht, damit jeder die Chance zum Bau eines Wintergartens bekommt.
Also, der Nachbar muss zustimmen. Der Tipp mit den 500,-EUR ist so schlecht nicht. Natürlich hat der Nachbar, sein Einverständnis vorausgesetzt, auch den Vorteil, dass er dann ebenfalls an seiner Seite z.B. einen WG errichten kann. Und man weis ja nie für was das einmal gut sein kann.
MfG Natural
http://www.seba-wintergarten.com
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