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Grenzbebauung

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
18.04.2007, 13:07 Uhr
Sammy


Hallo Leute.
Wie weit darf mein Nachbar mit seiner Dachrinne (Garage) auf mein Grundstück
überstehen? (es ist eine Grenzbebauung und von mir liegt keine Genehmigung
vor) Vielen Dank.
001
18.04.2007, 13:09 Uhr
Schnuff


Hallo Sammy,
wie kann man denn so kleinkariert sein ??
002
18.04.2007, 13:53 Uhr
PaulMagnus


hallo sammy
nach meiner kenntniss, darf die rinne nicht überstehen. in diesem fall müsste eine eingerückte oder innenliegende dachrinne verwendet werden. alles was übersteht gilt als baulast. auch wenn es sich nur um zentimeter handelt aber es ist leider so.
mfg
003
19.04.2007, 17:36 Uhr
Sammy


Hallo Schnuff.
Du kennst unsere Nachbarn nicht!!!!!!!
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