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Anspruch auf Provison bei Vermittlung?

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
24.03.2007, 14:16 Uhr
Becker_Hetlingen


Hallo,

vielleicht kennt sich ja hier jemand mit der rechtlichen Seite aus wie es aussieht, wenn man nachweislich erfolgreich einen Wintergarten vermittelt hat und dieser auch gebaut wurde.

In unserem Fall geht es um die Fima TEMMING aus Kiel, die uns schon während des Abschlußgespräches unseres Wintergartens eine Provision bei erfolgreicher Vermittlung weiterer Wintergärten in Aussicht gestellt hat.

Zudem ist diesem Thema in dem Unterlagenordner auch großspurig eine Rubrik gewidmet, versehen mit Kärtchen, die bei Vermittlung eine 3% tige Provision in Aussicht stellt.

Nun haben wir erfolgreich einen Wintergarten vermittelt, dieser wurde im letzten Jahr gebaut, jedoch warten wir bis heute auf eine Anerkennung.

3x haben wir den Inhaber schon sehr freundlich angeschrieben, nie haben wir eine Antwort bekommen, weder schriftlich noch telefonisch.

Wir fühlen uns sehr hintergangen, zumal wir viel Zeit und Mühe mit den Interessenten aufgebracht haben. Wir sind bestimmt nicht unverschämt, waren am Anfang auch nicht auf die 3% fixiert und hätten uns vielleicht auch über einen Einkaufsgutschein der Firma Temming gefreut.

Wie sieht es nun rechtlich aus? Kann man so eine Provison einklagen? Und wie sind die Erfolgschancen?

Falls sich hier jemand auskennt wären wir für eine Antwort sehr dankbar.

Danke!
001
26.03.2007, 15:43 Uhr
sunlight solution


Beckers_Hetlingen

Sehr geehrte Damen/ Herren,

Diese Lockmittel sind leider weit verbreitet.
Es wird von vielen Firmen eine solche Provision in Aussicht gestellt
um neue Geschäfte zu tätigen, oftmals gibt es interne Absprachen
das diese Provisionen vom Aussendienstmitarbeiter gezahlt werden,
nur fehlt denen oft das Geld dazu.

Ihre 3% werden vermutlich nach abzug der 19% Mwst ca. 500 -700,- € betragen, da macht ein Rechtstreit keinen sinn.

Schonen Sie Ihre nerven. es bringt meistens nichts.

Gruß sunlight-solution
002
30.03.2007, 20:27 Uhr
Becker_Hetlingen


Hallo sunlight,

vielen Dank für die Antwort.

Stellen wir also fest, daß die Firma TEMMING aus KIEL bzw. KALTENKIRCHEN in diesem Punkt auch zu den "schwarzen Schafen" dieser Branche gehört!! :-(

Die Summe zwischen 500,- bis 700,- Euro ist noch recht knapp kalkuliert, es wäre sogar etwas mehr und macht einen zwar nicht reich, ist für uns jedoch trotzdem eine Menge Geld, im Gegensatz zur Firma Temming, gerade auch wenn man bedenkt, welchen Umsatz die Firma durch uns letztendlich bei diesem Kunden in dem doch recht umkämpften Markt gemacht hat!

Ich weiß noch nicht, ob ich meine Nerven wirklich schonen möchte, es geht mir eigentlich auch ums Prinzip, daß solche Firmen immer wieder damit durchkommen. Sich einfach nicht auf 3 Schreiben zu melden ist kein guter Stil und wirft auch kein gutes Licht auf diese Firma! Hoffentklich hat man niemals etwas auf Gewährleistung zu beanstanden...

Kennt nicht vielleicht jemand ein (Grundsatz-) Urteil zu diesem Thema? Es muß sich ja nicht um Wintergarten handeln. Was sagen denn das BGB oder HGB dazu?

Wir haben schließlich eine Dienstleistung erbracht, die öffentlich mit 3% Honorar / Provision vergütet werden soll.

Trotz allem wünschen wir allen Lesern viel Glück und Freude mit ihrem Wintergarten! :-)

Gruß

Becker_Hetlingen
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