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Wintergarten-Forum
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Planung Genehmigung Wintergarten
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
28.01.2007, 19:13 Uhr
ThBusse
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hallo!
ich habe ein paar fragen zur planung unseres wintergartens.
wir haben eine doppelhaushälfte, an die der wintergarten gebaut werden soll. dabei soll der vorhandene wohnraum durch den wintergarten (Holzkonstruktion auf gemauerten Sockel) vergrössert werden. die aussenwand wird entfernt. der neue wintergarten liegt zur nordseite und ist kaum direkter sonneneinstrahlung ausgesetzt. ist eine lüftungsanlage vorzusehen um evtl. auftretendes schwitzwasser zu vermeiden? was ist noch zu beachten?
der WiGa soll bis an die grundstücksgrenze gesetzt werden. die genehmigung der nachbarn ist kein problem.( Verwandschaft). Ist dieser WiGa genehmigungsfähig? (Standort Sachsen-anhalt)
im vorraus schonmal vielen dank |
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001
30.01.2007, 02:01 Uhr
sunlight solution
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Hallo ThBusse,
Sie sollten auf jedem Fall für eine ausreichende Belüftung sorgen Z.b. mit seitlichen Kippfenster, oder Rensorlüfter (mechanisch) am Boden in Verbindung mit einem Dachfenster, von Walzenlüfter bin ich nicht überzeugt !
Bei einer Grenzbebauung (auch bei Verwandschaft) ist generell eine Brandschutzmauer zum Nachbargrundstück erforderlich, da gibt es auch keine Ausnahmen. Die Brandschutzmauer muß 30 cm Höher sein als Ihr Wintergartendach also diese am besten mit dem gleichen Gefälle wie Ihre Wintergartendach mauern. Mindeststärke der Brandmauer = 17,5 cm
Generell ist eine Baugenehmigung erforderlich !
Gruss sunlight-solution |
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002
01.02.2007, 08:09 Uhr
wiewaswo
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Hallo zusammen, Nordseite ist im Winter ziemlich kalt und es gibt auch viel Kondensat, hauptsächlich im unteren Bereich. Meiner Meinung nach ist in ihrem Fall eine entsprechende Heizung, um Kondensat zu vermeiden, viel wichtiger als eine Lüftung. Die Heizung sollte so nah als möglich an die Fensterfront. Am besten Konvektoren im Fußboden eingelassen. Sollte auf dem Sockel eine Fensterbank drauf kommen, darf diese nicht zu weit in den Raum stehen. In diesem Fall würde die aufsteigende Warmluft zu spät an der kalten Glasfläche ankommen und es entsteht hier noch mehr Feuchtigkeit. Um eine Brandschutzwand und um ein Genehmigungsverfahren wird man nicht herumkommen. lg. |
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