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Reklamation nach Bezahlung unmöglich??

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
16.06.2006, 10:09 Uhr
Rainer_M


Hallo
habe mich extra hier angemeldet um meinen Unmut freien Lauf zu lassen.

Habe einen Wintergarten der Firma Wigason.
Eigentlich nicht schlecht.
Habe leider einen riesigen Fehler gemacht und alles gleich bezahlt.
Jetzt telefoniere und schreibe ich seit Februar.
Ständig heißt es das man zurückruft was bis jetzt so gut wie nie passiert ist.
Es wird ständig auf andere Angestellte oder ähnliches Verwiesen, jedes Problem wird dann aufgenommen für die Akte und nie mehr gefunden.
Schön für eine Firma wenn man so mit Kunden umspringen kann, schlecht für die Kunden
Reklamation ist eigentlich harmlos.
4 Plastikabdeckungen der Fensterscharniere fehlen (Kostenpunkt max. 2 €)
2 Scheiben klappern was aber wohl normal ist.
Seit 6 Wochen machen die schrägen Fenster Geräusche beim schließen und eine Abdeckung ist abgefallen.
Die Firma WIGASON war seither nicht in der Lage einen Kundendienstmonteur oder die richtigen Abdeckungen zu besorgen.
Ich bin jetzt am suchen welche rechtliche Schritte ich einleiten kann. Verbraucherschutz oder so weil ich mir echt verarscht vorkomme.
Also kurz und gut
der Wintergarten ist nicht schlecht sollte aber erst nach vollständiger Bearbeitung aller Reklamationen bezahlt werden.
Dies habe ich von dieser Firma jetzt schon mehrfach gehört.

Weiß jemand was man da tun kann????
Bin für jede Unterstützung dankbar
001
20.06.2006, 19:46 Uhr
Steinmann


Hallo Rainer,

Zitat:
Weiß jemand was man da tun kann????

1. Mängelanzeige[1] mit angemessener Fristsetzung schreiben.
2. Wenn keine Reaktion oder schon vorher, zu einem Rechtsanwalt gehen der sich mit der VOB auskennt.
3. Von anderer Firma Schaden/Mängel beheben lassen und Rechnung an ursprünglichen Auftragnehmer weitergeben.

Gruss
H. Steinmann

[1] http://de.wikipedia.org/wiki/VOB/B#.C2.A7_13_M.C3.A4ngelanspr.C3.BCche
002
26.06.2006, 19:48 Uhr
Schlumpf


Das ist der richtige Weg, schriftlich 2 Wochen Frist setzen, mit Hinweis der sonstigen Beauftragung eines anderen Handwerkers mit Rechnung an Wigason.

Wichtig ist in dem Brief auf "Beseitigung der Mängel" zu schreiben! - kann auch nochmal auf der Arbeit schauen, welchen Punkt der VOB das betrifft!

Den Brief per Einschreiben schicken (hat zwar vor Gericht theoretisch keine größere Gewichtung wie ein normaler Brief, aber die meisten Handwerker wissen das nicht! )
003
27.06.2006, 07:20 Uhr
Rainer_M


Hallo zusammen
erstmal vielen Dank für die Antworten.
Mittlerweile hat sich die Sache geklärt.
Es hilft ungemein den Leuten zu erzählen das sie im Internet sind!!
Plötzlich ging es unproblematisch und schnell.

Danke an alle
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