012
13.06.2006, 16:15 Uhr
teakwood
|
Hier noch eine Information für alle die immer nur das lesen was die Schreiberlinge der Zeitungen völlig ohne Recherche und ohne auch nur einen Geschädigten gesprochen zu haben online stellen.
Offener Brief an das Nachrichtenmagazin „Focus“
12. 6. 2006
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen der Belegschaft der derzeit vorstandslosen Akzenta AG möchte ich sie über eine Reihe von fachlichen und juristischen Fehlern Ihrer Berichterstattung aufmerksam machen. Die Mitarbeiter haben mich mit ihrer medialen Vertretung beauftragt, da ich als ehemaliger Präsident des Arbeitgeberverbandes der finanzdienstleistenden Wirtschaft AfW in Berlin einerseits das Unternehmen seit mehreren Jahren untersucht habe und andererseits als Lobbyist der verbraucherorientierten freien Finanzdienstleister im Bereich des Kapitalanlage- und Vermittlerrechtes in Berlin und Brüssel aktiv war.
Ich möchte Sie auf einen grundlegenden Unterschied zwischen einer Finanzdienstleistung und einer Umsatzbeteiligung aufmerksam machen: Die von der Akzenta gestaltete Umsatzbeteiligung ist ein Marketinginstrument und keine Finanzdienstleistung. Eine Reihe sehr namhafter Experten werden Ihnen die Hintergründe jederzeit beschreiben können. (Recherchen ihrer Redakteure haben offenbar jedoch nicht bei neutralen Experten stattgefunden. Eine Recherche vor Ort fand wohl trotz Einladung ebenfalls nicht statt.) Doch im Einzelnen: „Im Verfahren wegen des Verdachts des organisierten Betruges gegen Verantwortliche der oberbayerischen Anlagegesellschaft Akzenta AG hat die Staatsanwaltschaft nach ersten Schätzungen Vermögenswerte in Höhe von 500 Millionen Euro sichergestellt.“
Dazu stellen wir fest: Akzenta ist keine Anlage- oder Investmentgesellschaft gemäß KAGG. Das hat die Landeszentralbank Bayern und die Staatsanwaltschaft München II bereits 2002 festgestellt. (Aktenzeichen 61 Js 6612/00) Gegenstand der Ermittlungen ist deshalb gerade nicht die Akzenta AG oder deren Geschäftsmodell. Die Staatsanwaltschaft beherrscht offenbar die oft zitierte „wundersame Geldvermehrung“.
Die AG hat nach geprüften Angaben seit ihrem Bestehen ca. 140 Mio. eingenommen und davon mindestens die vorgeschriebenen 72 % vom Umsatz (100 Mio. € bis einschließlich 02.2006) nachweislich ausgeschüttet. Wie für die Staatsanwaltschaft hier aus 40 Mio. € Differenz - von der zudem noch die Kosten der Gesellschaft und Investitionen von acht Jahren, wozu auch der Bau des Verwaltungsgebäude mit all seiner Technik und EDV gehören, abzuziehen sind - 500 Mio. werden können, ist nicht nur Insidern schleierhaft.
„Ermittler fanden nach FOCUS-Informationen 300 Gemälde, Schmuck, Goldmünzen, Antiquitäten und sechs Luxusautos. In Deutschland, Frankreich, Schweiz, Österreich und dem Steuerparadies Monaco froren die Fahnder Bankverbindungen ein und räumten Schließfächer.“ Der Besitz solcher Sachen ist nicht verboten. Sechs Autos für vier Familien: Das liegt doch im statistischen Bereich des in Deutschland Normalen. Dass ein erfolgreicher Unternehmer keinen smart fährt, sei ihm verziehen. Auch unter den Kunden und Aktivpartner(innen) befinden sich mittlerweile Gutverdiener, welche sich einen bestimmten Luxus erlauben, was ihnen allen vergönnt sei, ebenso wie auch in anderen Unternehmen. Der Vorstandsvorsitzende ist ein bekannter Kunstsammler und hat durch sein Fachwissen den amerikanischen Popart-Maler James Gill, einen Weggefährten von Andy Warhol, der einzigartige künstlerische Maltechniken beherrscht, (beispielsweise Malen mit Wasserfarben auf Seidenstoffen) als Vertragsmaler ausschließlich für die Akzenta AG unter Vertrag genommen. Dies bedeutet zukünftig, dass auch die Verkäufe dieser Gemälde wieder dem Umsatz der Akzenta AG zufließen und damit auch zur „nachhaltigen Ausschüttung“ an die Vertragspartner der Akzenta AG beitragen, ebenso wie auch andere Beteiligungen.
„Die Staatsanwaltschaft München II nahm mittlerweile insgesamt vier Vorstände und den Aufsichtsratschef der Akzenta AG fest. Ein Vorstand wurde im Zuge einer Haftverschonung freigelassen.“ Das stimmt nicht. Es handelt sich um drei Vorstände der AG und den Sohn des Vorstandsvorsitzenden Christian C. In welcher Funktion diesem etwas vorgeworfen wird, entzieht sich unserer Kenntnis. Jedoch wird den vier als Personen vorgeworfen, die Akzenta AG und ihre Kunden geschädigt zu haben. Was daran ist, wird die Staatsanwaltschaft feststellen.
Der Staatsanwalt stellt sich also schützend vor das Akzenta-Modell und will eventuell Benachteiligten helfen. Das sollte unsere volle Unterstützung finden. Die Belegschaft hat deshalb jedermann öffentlich aufgerufen, sich der Staatsanwaltschaft als Zeuge zur Verfügung zu stellen.
Nach Zeugenaussagen gehören die Vorstände zur Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas, in deren Reihen sie erste Kunden akquiriert haben sollen.
Man könnte lachen, wenn es nicht so ernst wäre. Dass Glaubensbekenntnisse jedweder Art zum Ermittlungsgegenstand werden, ruft böse Erinnerungen wach. Wir wollen hoffen, dass dem nicht so ist. Was religiöser Glaube mit dem Geschäft zu tun haben kann, ist gleichfalls rätselhaft. Als langjähriger bekanntermaßen konfessionsloser Kenner des Unternehmens bin ich bis heute nicht auf die Idee gekommen, einen der Vorstände oder Mitarbeiter nach seinem Glauben zu fragen.
Fragen Sie so was in der Redaktion? Mitarbeiter oder Kunden, die von sonntäglichen Bekehrungsversuchen an der Haustür berichten, sind hier jedenfalls nicht bekannt.
Mittlerweile haben sich 85 Betroffene bei der Justiz gemeldet.
Akzenta weist Vorwürfe von Betrug und Untreue entschieden zurück. Wir sind für Klarheit und Wahrheit. Bei den 85 „Betroffenen“ handelt es sich nach unseren Erhebungen auch um zahlreiche Entlastungszeugen oder Beschwerdeführer gegen die Staatsanwaltschaft, da die bisher immer regelmäßigen Auszahlungen der Akzenta nun nicht ausgeführt werden. Die Zahl derer, die erst durch die Intervention der Staatsanwaltschaft II in München durch blockierte (aber mögliche!) Auszahlungen zu Geschädigten werden, wird sich in den nächsten Tagen noch deutlich erhöhen. Viele Kunden haben nach eigenem Bekunden bereits Strafanzeige gegen Unbekannt wegen der Verhinderung der laufenden Auszahlungen und eben gerade nicht gegen Akzenta gestellt, der bescheinigt wird, pünktlich auszuzahlen. In der letzten Kalenderwoche haben sich 812 Kunden bei Akzenta gemeldet. Darunter war niemand, der seine abgerechnete Ausschüttung nicht erhalten hätte. 809 Kunden bekundeten ihre Zufriedenheit mit der Akzenta, 3 Anrufer waren schadenfroh, jedoch keine Geschädigten.
Am vergangenen Donnerstag vor der Pressekonferenz und nach dem anschließenden Kunden- und Partnertreffen suchte in Rosenheim ein Anwalt auf der Strasse (!) verzweifelt nach „Geschädigten“. Vergebens.
Noch einmal zur Klarstellung. Es handelt sich beim Kundenbindungsinstrument Umsatzbeteiligung juristisch (behördlich bestätigt) nicht um eine Finanzdienstleistung. Es gibt keine Kapitalanlage. Es gibt demzufolge auch keine geschädigten Kapitalanleger.
Ein Irrtum wird nicht dadurch wahr, dass er hundertfach öffentlich oder zweimal staatlich wiederholt wird. Wir wissen: Der Begriff Umsatzbeteiligung kann zu Missverständnissen führen.
Aber das kann der begriff Reitbeteiligung bei Pferdeliebhabern auch. Doch niemand würde dem Besitzer eines Gestütes edler Vollblüter oder eines Reiterhofes Kapitalanlagebetrug vorwerfen, weil er einen Mercedes fährt oder Bilder sammelt.
Im Namen der Belegschaft der Akzenta AG i. A. Alexander Pohle Berlin |