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Wintergarten-Forum
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Definition Wintergarten ?!?
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
19.04.2006, 10:51 Uhr
Carolin
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Hallo!
Kurz zur Situation: Wir haben vor, einen alten Bungalow von einem Gewerbegebäude in ein Wohnhaus umzubauen. Es handelt sich um ein Außenbereich in der nähe eines Neubaugebietes, in dem wir weder Anbauen, noch aufstocken dürfen. Ein Wintergarten ist laut Auskunft bei der Baubehörde jedoch möglich. Klar, darf Wintergarten kein beheizter Raum sein, aber muss er komplett aus Glas bestehen oder darf das Dach des Hauses (25 Grad Flachdach ) verlängert und als Dach des Wintergartens genutzt werden? Handelt es sich in diesem Falle immer noch um einen "Wintergarten" oder wird es so als Anbau angesehen? Was müssen wir beachten, damit es nicht als Anbau gilt? Unser Plan für den Wintergarten bisher sieht so aus: Die Dachbalken des Hauses werden verlängert, dass so das Dach des Wintergartens entseht. Danach folgt darunter ein Holzständerwerk, welches mit Glas ausgefüllt wird. Daraus ergibt sich uns aber noch die Frage, ob ein "Wintergarten" auch teilgemauert sein darf, oder komplett aus Verglasung bestehen muss. Für Antwort sind wir euch jetzt schon sehr dankbar!!!
Viele liebe Grüße, C & C |
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001
19.04.2006, 18:43 Uhr
Friedel
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Hallo Carolin, natürlich ist es möglich bei einem Wintergarten die Wände teilgemauert auszuführen. Dies wird sehr häufig gemacht, weil dann eine sehr angenehme Atmosphäre entsteht und der untere Bereich nicht von außen einsichtig ist.
Außerdem ist es falsch, dass ein Wintergarten nicht beheizt werden darf. Bei sogenannten Wohnwintergärten gibt der Gesetzgeber sogar Anforderungen an die Wärmedämmung vor, um nicht Heizenergie zu vergeugen (EnEV Energie Einsparverordnung von 2002 ). Allerdings kann man einen Wintergarten auch als Kaltwintergarten ausführen, der dann nicht beheizt wird.
Eine Baugenehmigung ist allerdings unumgänglich.
Viele Grüße Michael Friedel ___________________________________ WintergartenTeam Neubauer und Kreller Wintergärten -> http://www.WintergartenTeam.de Vordächer -> http://www.Vordach-Shop.de |
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002
20.04.2006, 08:45 Uhr
Carolin
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Hallo Michael, erstmal vielen Dank für die Antwort! Ergänzend muss ich noch hinzufügen: Du schreibst als Antwort, dass es falsch ist, dass ein Wintergarten nicht beheizt werden darf. Doch! In "unserem Falle" schon! Laut dem Bauamt dürfen wir ja nur einen nicht-beheizbaren und nicht-bewohnbaren Wintergarten bauen, da es sich um einen Außenbereich handelt, der generell nicht bebaut werden darf mit Außnahme einer Garage und eben jenem nicht-beheizbaren, nicht-bewohnbaren Wintergarten! Es wird also offiziell KEIN Wohnwintergarten, sondern ein "Gewächshaus" (?), welches wir aber als Wohnraum nutzen möchten. Es geht also darum, ein offizielles Gewächshaus nach Vorschrift zu bauen, das wir aber auf legalem Wege als Wohnraum umfunktionieren möchten. Wir wissen aber nicht, wie da jetzt genau diese Abgrenzungen zwischen bewohnbar und nicht-bewohnbar sind. Natürlich wollen wir nur mit Baugenehmigung bauen, denn ein eventueller Abriss wäre viel zu schade! ;-)
Viele liebe Grüße, Carolin |
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003
20.04.2006, 16:13 Uhr
Friedel
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Hallo Carolin, der Unterschied besteht darin, dass bei einem Wohnwintergarten Vorschriften bezüglich der Wärmedämmung einzuhalten sind, bei einem Gewächshaus nicht. Deswegen kann man trotzdem ein Gewächshaus thermisch getrennt ausführen. Diese Variante ist ökonomisch sehr interessant. Über eine langen Zeitraum im Jahr ist solch ein Wintergarten sehr gut nutzbar und auch über die Heizung im angrenzenden Wohnraum gut temperierbar. Wenn es jedoch im Winter oder nachts zu kalt ist, wird er durch schließen der Tür thermisch vom Wohnbereich abgetrennt. Das spart Heizkosten. Viele unserer Kunden bauen solche "Übergangswintergärten".
Wenn es weitere Fragen gibt, bin ich auch im Büro erreichbar. 039201-21425 bis 20 Uhr
Viele Grüße Michael Friedel ___________________________________ WintergartenTeam Neubauer und Kreller Wintergärten -> http://www.WintergartenTeam.de Vordächer -> http://www.Vordach-Shop.de |
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