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Wintergarten-Forum
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Terrassenüberdachung?
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
13.03.2006, 10:37 Uhr
hippi
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Terrassenüberdachung - Wintergarten : Ratgeber
Hallo zusammen,
ich weis nicht, ob ich hier mit meiner Frage richtig bin, aber ich versuch´s mal vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Wir planen für unser RMH eine Terassenüberdachung (4,50 x 3,0). Nun habe ich mittlerweile 2 (gleichwertige) Angebote für unsere Überdachung. Ein Angebot ist über eine Stahlkonstruktion (+VSG-Verglasung), das andere Angebot ist über Alu-Profile (+VSG-Verglasung), beides pulverbeschichtet.
Welche Konstruktion ist besser bzw. vorteilhafter ?
Vielen Dank im voraus. |
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002
17.03.2006, 07:29 Uhr
hippi
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Die Baugenehmigung sollte eigentlich kein Problem sein, da die Nachbarn links wie rechts, ebenfalls eine Terrassenüberdachung planen und die mir Ihre Unterschrift schon zugesichert haben. Links und Rechts ist ein Trennwand, ob dies allerdings eine Brandschutzwand ist, kann ich leider nicht beantworten, nehme es aber an. Warum diese Frage ? |
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003
17.03.2006, 19:14 Uhr
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weil ihr dann um eine richtige Brandschutzwand nicht herum kommt! Das sind Brandschutzvorschriften, und hat nichts mit der Einwilligung der Nachbarn zu tun. Sollte die Trennwand nicht mit zb. Kalksandstein gemauert sein reicht sie nicht aus.
Gruß Udo -- Gruß aus Franken
http://www.wintergarten24.info |
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004
17.03.2006, 19:18 Uhr
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Erklärung: Brandwand Wand, die die Verbreitung von Feuer auf benachbarte Gebäude oder andere Gebäudeteile verhindern soll. Sie muss in feuerbeständiger Ausführung erstellt werden und auch bei außermittiger Belastung und Stoßbeanspruchung standsicher sein, im Gegensatz zu u. U. nur feuerbeständig auszubildenden Wänden für Brandabschnittstrennungen in bestimmten Gebäuden. Gemauerte Brandwände müssen mindestens 24 cm, Betonwände mindestens 20 cm dick sein. Brandwände müssen feuerbeständig sein und dürfen im Brandfall ihre Standfestigkeit nicht verlieren. Grundsätzlich sind Brandwände zwischen Gebäuden und zwischen Gebäudeteilen spätestens nach 40 m zu errichten. Sie müssen bis unter die Dachhaut reichen und dürfen nicht von brennbaren Baustoffen (z.B. Balken) überbrückt werden. Durchbrochen werden dürfen Brandwände nur durch Feuerschutztüren- oder klappen. Als Brandwände werden Wände zur Trennung oder Abgrenzung von Brandabschnitten bezeichnet. Sie sind dazu bestimmt, die Ausbreitung von Feuer auf andere Gebäude oder Gebäudeabschnitte zu verhindern (DIN 4102-3 Abschnitt 4.1).Um diese Anforderungen zu erfüllen, müssen Brandwände neben der Erfüllung von F 90-A auch während eines Brandes für mindestens 90 Minuten standsicher bleiben und ihre raumabschließende Funktion auch bei Stoßbeanspruchungen durch im Brandfall herabfallende Teile beibehalten. Die Konstruktion einer Brandwand in Holzrahmenbauweise ist nicht möglich.
Gruß Udo -- Gruß aus Franken
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005
17.03.2006, 19:39 Uhr
hippi
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Hallo Udo,
danke für die Info und die ausführliche Erklärung !!
Ich habe allerdings hierzu nochmal eine Frage, weil diese Trennwände zu unserern Nachbar bereits ja schon existieren, da dürfte sich doch eigentlich nichts daran ändern ob ich jetzt eine Terrassenüberdachung (Stahl oder Alu) habe oder nicht ? Entschuldige die Frage, aber sind die Brandschutzverordnungen für ganz Deutschland gültig oder legt die jedes Bundesland eigens aus, bzw. wo kann ich da nachlesen (speziell Bayern) ?
Grüße Markus
P.S. Anmerkung zur Trennwand, Länge 3,00 m / Höhe 1,80 m / Breit 10 cm |
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006
17.03.2006, 20:56 Uhr
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Hallo Marcus,
es ist egal ob Holz- Alu oder Stahl, sobald ein Dach drauf kommt greifet er Brandschutz, und bei uns in Bayern ist es so, wie es in anderen Bundesländern ist, kann ich nicht sagen. Würde einfach mal beim Bauamt fragen, und dann erst den Plan machen lassen. Aber aus Erfahrung kann ich dir sagen, ohne BW keine Chance. Trennwand reicht nicht. -- Gruß aus Franken
http://www.wintergarten24.info |
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