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Baurecht Wintergarten

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
12.02.2006, 21:21 Uhr
rjkaush


Hallo zusammen,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen!
Meine Bauvoranfrage (Wintergarten 15 qm) wurde negativ beschieden. Der Wintergarten sollte an die Stelle der vorhandenen plattierten Terrasse vor die jetzige Terrassentür, die unverändert bleiben soll, gebaut werden. Das Bauamt betrachtet das als Vergrößerung der GRZ = bebaubare Fläche, die ich durch die Wohnhausgröße bereits ausgeschöpft habe. Ich darf also nicht noch mehr Fläche mit "Wohnfläche" bebauen. Gibt es da argumentative Hintertüren oder gar Grundsatz-Gerichtsurteile zu meinen Gunsten?
Ich sage schon jetzt herzlichen Dank für jede (!) Antwort.
Gruß rjkaush
001
13.02.2006, 09:38 Uhr
Anneliese


Hallo
002
13.02.2006, 09:40 Uhr
Anneliese


Hallo rjkaush,

Baurcht ist Landesrecht. In welchem Bundesland wohnst Du?

siehe auch http://www.bauordnung.at/index.htm - dort findest Du die Bauordnung Deines Bundeslandes.

Anneliese
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