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Wintergarten-Forum
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Anbau Wintergarten an Reihenmittelhaus, Brandschutz
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
04.06.2003, 10:01 Uhr
OLLuemmel
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Hallo,
ich möchte gerne an ein Reihenmittelhaus einen Wintergarten anbauen. Das Reihenhaus und somit auch das Grundstück sind allerdings nur 5 Meter breit, so dass ich natürlich keinen Grenzabstand einhalten kann. Zur einen Seite gibt es eine Sichtschutzmauer (24 cm dick), die ich laut Bauordnungsamt aus Brandschutzgründen erhöhen müsste. Zur anderen Seite habe ich die Außenmauer (41 cm dick) des Nachbarreihenhauses, welches nach hinten versetzt zu meinem steht. Hier ist a) das Bauordnungsamt der Meinung (telefonische Voranfrage), dass ich dort eine Brandschutzmauer F30 vorbauen müsste. Meinung eines Wintergartenbauers war, das wäre doch wohl totaler Blödsinn. Und b) haben die Nachbarn Panik, dass es durch die 41er-Mauer zu Lärmbelästigung kommen könnte. Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall? |
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001
10.06.2003, 04:39 Uhr
reichert
Administrator
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Zitat: OLLuemmel postete Hallo,
ich möchte gerne an ein Reihenmittelhaus einen Wintergarten anbauen. Das Reihenhaus und somit auch das Grundstück sind allerdings nur 5 Meter breit, so dass ich natürlich keinen Grenzabstand einhalten kann. Zur einen Seite gibt es eine Sichtschutzmauer (24 cm dick), die ich laut Bauordnungsamt aus Brandschutzgründen erhöhen müsste. Zur anderen Seite habe ich die Außenmauer (41 cm dick) des Nachbarreihenhauses, welches nach hinten versetzt zu meinem steht. Hier ist a) das Bauordnungsamt der Meinung (telefonische Voranfrage), dass ich dort eine Brandschutzmauer F30 vorbauen müsste. Meinung eines Wintergartenbauers war, das wäre doch wohl totaler Blödsinn.
Dies ist nicht gerade ungewöhnlich. Die Brandschutzbestimmungen können durch spezielle Gläser und Rahmenkonstuktionen eingehalten werden.
Und b) haben die Nachbarn Panik, dass es durch die 41er-Mauer zu Lärmbelästigung kommen könnte.
Warum? Lärmbelästigungen entstehen nicht durch Mauern
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall? Ja, ist schon vorgekommen. Die Bauämter händeln dies jedoch sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall sollten Sie beim Bauamt nochmal genau nachfragen. Am besten ist es wenn Sie hinfahren und direkt mit dem Sachbearbeiter sprechen.(Skizzen, Pläne, Bilder usw. mitnehmen)
K.R. -- ++ http://www.wintergarten-ratgeber.de/ ++
++ http://www.wintergarten-ratgeber.ch/ ++
++ http://www.wiga.net/ ++ |
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002
10.06.2003, 07:09 Uhr
OLLuemmel
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Zitat: reichert postete
Zitat: OLLuemmel postete Hallo,
ich möchte gerne an ein Reihenmittelhaus einen Wintergarten anbauen. Das Reihenhaus und somit auch das Grundstück sind allerdings nur 5 Meter breit, so dass ich natürlich keinen Grenzabstand einhalten kann. Zur einen Seite gibt es eine Sichtschutzmauer (24 cm dick), die ich laut Bauordnungsamt aus Brandschutzgründen erhöhen müsste. Zur anderen Seite habe ich die Außenmauer (41 cm dick) des Nachbarreihenhauses, welches nach hinten versetzt zu meinem steht. Hier ist a) das Bauordnungsamt der Meinung (telefonische Voranfrage), dass ich dort eine Brandschutzmauer F30 vorbauen müsste. Meinung eines Wintergartenbauers war, das wäre doch wohl totaler Blödsinn.
Dies ist nicht gerade ungewöhnlich. Die Brandschutzbestimmungen können durch spezielle Gläser und Rahmenkonstuktionen eingehalten werden.
Meine Frage war in erster Linie, warum vor eine 41er-Mauer noch eine zusätzliche Mauer als Brandschutz? Die vorhandene Mauer sollte doch eigentlich reichen.
Und b) haben die Nachbarn Panik, dass es durch die 41er-Mauer zu Lärmbelästigung kommen könnte.
Warum? Lärmbelästigungen entstehen nicht durch Mauern
Das "durch" war nicht kausal gemeint, sondern permittierend sozusagen. :-) Also der Lärm, den ich evtl. im meinem Wintergarten machen könnte, könnte durch diese Mauer hinDURCHdringen.
Hat jemand Erfahrungen mit einem solchen Fall? Ja, ist schon vorgekommen. Die Bauämter händeln dies jedoch sehr unterschiedlich. Auf jeden Fall sollten Sie beim Bauamt nochmal genau nachfragen. Am besten ist es wenn Sie hinfahren und direkt mit dem Sachbearbeiter sprechen.(Skizzen, Pläne, Bilder usw. mitnehmen)
K.R.
Gibt es da keine bundesweit einheitlichen Vorschriften? Und da gewesen bin ich schon. Das erste Mal hörte sich das alles recht simpel an und nachdem die Nachbarn dann beim Bauordnungsamt Panik verbreitet hatten, war's das plötzlich nicht mehr. Bei erneuter Nachfrage war die Sachbearbeiterin dann irgendwann auch angenervt und meinte, ich könne ja auch eine Bauvoranfrage stellen. Aber vielen Dank zunächst für die Antworten. |
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