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Wintergarten vor der Endabnahme

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
26.10.2005, 10:17 Uhr
fitnessnils


Hallo liebe Wintergartenfreunde

Ich hab mir gester einen beheizten Wintergarten angeschaut, der kurz vor der Endabnahme steht.
Die Rahmenkonstruktion besteht aus 6 Stahlstützen mit den entsprechenden Verbindungsträgern. Dann wurden Aluprofile z.T. thermisch getrennt, montiert und abschließend die Iso-Verglasung in Kunststoffrahmen eingesetzt.

Überlappungs- und Kantenprofile wurden mit Silikon verklebt und abgedichtet, der allerdings schon einreißt, sodaß sich im kommenden Winter die Feuchtigkeit dort reinsetzen kann.
Bei den Alu-Profilen blättert die Farbe an manchen Stellen ab, wo der Putzer mit Kreppband abgeklebt hat.

Zum Schutz vor Überhitzung ist eine thermisch geregelte Lüftung installiert, die im gemauerten Brüstungs- und im Dachbereich auf Durchzug schaltet, wenn's zu heiß wird, wobei noch zu prüfen ist, ob sie bei Abkühlung wirklich dicht schließt.Hat hier vielleicht jemand Erfahrung?

Meine Frage ist nun, ob die genannten Probleme Mängel darstellen, die man in jedem Fall reklamieren sollte, bevor die Endabnahme erfolgt.
Oder, ob man die noch innerhalb der Gewährleistungszeit (i.d.F. 5 Jahre) beanstanden kann.
Abgesehen davon sind nicht wirklich die erforderlichen Werte der ENEV (Gebäude mit geringem Volumen, mit normalen Innentemperaturen) eingehalten worden, z.B.haben die Verglasungen einen U-Wert von 1,9 anstatt 1,5 W/m²K.
Was mache ich denn mit dieser Erkenntnis ?
Der Wintergarten umfaßt 48m³ und hat stolze 45.000,-€ gekostet, da sollte man doch erwarten, dass alles Richtlinien-, Verordnungen-, Normengerecht ausgeführt wird, oder ?

Ich bedanke mich schon mal Eure Aufmerksamkeit und grüße Euch freundlich
fitnessnils
001
27.10.2005, 07:34 Uhr
83539gbj


Die Gegenfrage:

Wie stehen Sie denn zu dem Wintergarten?
Auftraggeber, Auftragnehmer, Gutachter, Nachbar?

In Ihrem Thread haben Sie ja erkennen lassen, daß sehr viel Fachwissen vorhanden ist.

Viele Fragen betreffen die juristische Seite eines Werkvertrages. Eine Lösung dieser Probleme sollten Sie deshalb in fachmännische Hände (RA) legen, der die gesamten Unterlagen sichten wird und die weitere Vorgehensweise mit Ihnen abspricht!

Auch Ihre Ängste was die Lüftung angeht kann ohne weitere Information nicht so einfach beantwortet werden. Hier spielen viele Faktoren mit: Ausrichtung des Wintergartens Höhe Tiefe Entfernung von Lufteintritt zu Luftaustritt ......

Mit freundlichen Grüßen
--
Georg Battran
002
27.10.2005, 09:08 Uhr
fitnessnils


Hallo Herr Battran
Erst einmal vielen Dank für die schnelle Antwort.

Ich selbst bin Hochbauingenieurin und bilde mich z.Z. weiter zur Energieberaterin, wodurch ich natürlich Hauptaugenmerk auf die U-Werte der Außenbauteile lege.

Hinsichtlich des Werkvertrages werde ich nachfragen, in dem Bauordner des Ehepaares war keiner zu finden.

Die Lüftungseintritte (2x b/h 100x15cm) sind 15cm ü OKF in der Brüstung des WiGa gartenseits angebracht mit einer lichten Weite von ca.2.8m zueinander, die Luftaustritte (2x 70x30cm ) sind im Dachbereich des WiGa's etwa 15 vor der ehemaligen Gebäudeabschlußwand, 2.70m ü. OKF, mit einer lichten Weite von ca.1,90m zueinander angebracht.
Ein- wie Austritte mit Insektenschutzgittern und Regelung über thermohydraulischen Zylinder. Ich kann hier auch eine CAD-Zeichnung einscannen, ich weiß nur nicht, wie ich das in den Thread bekomme.

Die Firma wirbt mit "Verglasung mit höchster Wärmegedämmung" für ausdrücklich ganzjährlich genutzte Wintergärten.

Es grüßt Sie freundlich
fitnessnils
003
30.10.2005, 09:40 Uhr
USeiG


Kommentar eines Laien:
Was nützen 5 Jahre G. , wenn die Firma nächstes Jahr pleite ist ?

Also alles erledigen lassen. Sofort.

Was heisst zT thermisch getrennt ? Gibt es etwa Stellen, wo das nicht der Fall ist ? Tropft einem dann das Kondenswasser in den Kaffee oder was ?

Silikon. Natürlich darf das nicht reissen. Also raus und neu. An dieser Stlle wäre zu klären, ob das hier überhaupt geeignet ist. Silikon und Stahl passen nicht zusammen (sauer --> Rost). Nicht umsonst schreit jeder Fahrzeugausbauer da auf. Dort nimmt man Sikaflex oder eine Karosseriedichtmasse. Ob das das richtige für den WiGa ist, weiss ich nicht, aber ei Gedanke sollte es wert sein.

Farbe blättert. Sind solche Aluprofile nicht plastpulverbeschichtet ? Löst sich die Farbe leicht und Grossfläschig --> raus und neu. Ein bisschen Malerkrepp sollte es doch wohl aushalten. Es sei denn der Putze hat mit dem Filzbrett die Fareb abgeschmiergelt.

Was 1,5 zu 1,9 bedeutet sollte Ihne als Energieberarter ja bekannt sein. Bei dieser Glasfläche. Eigentlich ist doch heutzutage 1,1 üblich... Bei diesem Ärger wäre es doch eine schöne Geste der Wiedergutmachung....

Kopfschütteln im Vogtland
MfG
004
01.11.2005, 09:06 Uhr
Gruber


Nur eine Bemerkung zu Silikon. Das Silikon und Stahl nicht zusammen passen ist so nicht ganz richtig. Dies trifft nur zu wenn diese auf Acetoxi-Systemen vernetzen. Dann entsteht nämlich Essigsäure. Neutral vernetzende Silikone können auch auf Metall eingesetzt werden. Hier gibt es Alkoxy_systeme, Oxime und Aminsysteme. Alkoxy vernetzende Silikone neigen zum nachhärten und verspröden und Oxime stehen im Verdacht krebsfördernd zu wirken. Die besten Eigenschaften haben Amin- vernetzende Silikone. Wegen der schwierigeren Herstellung sind diese aber selten und teurer. Abdichtungen mit PU, wie das erwähnte Sika sind bei UV-Einwirkung nicht zu empfehlen da PU´s grundsätzlich nicht UV-beständig sind. Eine Alternative wäre ein MS-Polymer. Diese sind gut UV-beständig und werden bereits von vielen Wintergartenbauern eingesetzt.
Mit freundlichen Grüßen
Karl M. Gruber
--
Karl M. Gruber
gruber@pietzschke.de
005
05.11.2005, 09:28 Uhr
nixblicker


Hallo,
ein MS- Polymer ist schon das richtige, wenn man nicht unbedingt auf den Preis guck sondern langfristig denkt. MS-P. hat normalerweise eine Lebensdauer von 20 - 30 Jahren, ist UV- und Witterungsbeständig und hat sehr gute Elastizität auch bei sehr kalten Temperaturen.
Wenn Sie mehr über solche Produkte erfahren möchten, können Sie sich auf unserer Website informieren, oder auch gerne direkt den Kontak zu mir aufnehmen.
Viele Grüße,
Chr. Knapp

mail@brosil.de
006
29.11.2005, 17:54 Uhr
rengier


Hallo, Sie sollten die Mängel rechtzeitig rügen (vor Abnahme) ! Dann sollten Sie die Nachweise von den U-Werten der Gesamtkonstruktion (Glas und Profile Uw kleiner 1,7W/m²K ) verlangen und überprüfen (Prüfzeugnisse,RMG)! Wichtig sind auch die Baukörperanschlüsse (oft Schwachstellen),also Konstruktionszeichnungen überprüfen. . Auch die Statik sollte nicht vergessen werden,Windaussteiffung,Glasstatik etc. Nach Ihren Angaben ist die "Gebrauchstauglichkeit " nicht gewährleistet und somit der Wiga unbrauchbar. Die Firma hat den Vertrag nicht erfüllt! "Der Kunde hat ein unabdingbares Recht auf Vertragserfüllung , koste es was es wolle ". PS.Üblicherweise werden Gläser mit U-Werten von 1,1 eingesetzt ,selbst dann müssen die Profile gut wärmegedämmt sein um die ENEV zu erfüllen.

Mfg Kai Rengier info@sunshine.de
--
Dipl. Ing. Kai Rengier
Sunshine Wintergarten GmbH
http://www.sunshine.de
007
30.11.2005, 09:44 Uhr
fitnessnils


Hallo an alle, die mir auf meine Fragen geantwortet haben.

Erst mal ein dickes Dankeschön für die vielen Tipps und Anregungen, die mir sehr weitergeholfen haben.

Der Stand der Dinge ist z.Z. der, dass wir wirklich alle Mängel zwischenzeitlich fotografisch festgehalten und dokumentiert haben.

Nachdem der (fähigste) Mitarbeiter beim jüngsten Termin, die letzten Mängel beseitigen sollte (und natürlich nicht fertig geworden ist), haben wir ihm im Anschluß eben diese Mängelliste übergeben. Den Erhalt haben wir uns quittieren lassen.
Daraufhin hat er mit seinem Chef telefoniert, der dann völlig unkontrolliert ausgeflippt ist.
Zur Behebung der Mängel haben wir dann gem. Vertrag eine erste Frist von 6 Wochen gesetzt.

Hinsichtlich der Brandschutzwand, die ja auch Außenwand ist, wissen wir nun, dass es sich um einen KLB mit einer WLZ 0.83W/mK handelt.
Diese Wand kann also die Anforderungen der ENEV (Anhang 3, Tab. 1: 0,45 W/m²K) nicht erfüllen. Ebensowenig wie die Gesamtverglasung und die Bodenplatte.

Hier werden wir noch nachfordern, es muß ja für den Bauantrag ein Wärmeschutznachweis geführt worden sein (auch wenn sich für dessen Einhaltung selbst das Bauamt bei der Bauabnahme nicht zuständig fühlt !!)
ebenso wie auch ein statischer Nachweis.

Der folgende Brief seitens der Firma war dann ausgesprochen freundlich und kooperativ, es wurde die Beseitigung der Mängel angekündigt, es wurde sich für die Umstände entschuldigt und eben auch Auskunft über den verwendeten Stein gegeben. Jetzt müssen wir einfach abwarten, wie es weitergeht.

Also vielen Dank nochmal für Eure Antworten
Es grüßt Euch alle ganz freundlich

fitnessnils
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