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Wintergarten-Forum
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Gutachterkosten
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
24.09.2005, 21:30 Uhr
Delfin
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Habe über das zuständige Amtsgericht ein Gutachten über meinen Wintergarten an- gestrengt. Bereits vor ca. 3 Monaten habe ich einen Vorschuß in Höhe von 1500 Euro geleistet. Nun erhiet ich ein Schreiben, dass noch weitere 500 - 1000 Euro benötigt werden. Ferner wurde um Zustimmung über Akzeptierung eines Stunden- satzes in Höhe von 85 Euro und Tätigkeiten für Schreibkräfte bzw. Hilfskräfte in Höhe von 30 Euro stündlich gebeten.Mein Wiga hat eine Fläche von 17 qm. Bewegen sich die Forderungen des Gutachters in üblichem bzw. gesetzlichem Rahmen ? |
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001
26.09.2005, 07:41 Uhr
83539gbj
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Hallo Delfin!
Welche Fragen hast Du denn gestellt?
Viele? Schwierige? Handelt es sich um physikalische oder optische Mängel? Oder bist du der Meinung, daß deine Bude bald einkracht?
Ist der Gutachter von der IHK oder HWK? Hat er den Fragen entsprechend eine Ausbildung (Fenster/Türen/Gläser) oder nur globale Ausbildung "Schäden an Gebäuden"?
Sie sehen, nicht nur die Summe machts! Vorschuß heißt nicht gleich, das auch die Rechnung so hoch ausfällt. Ich kenne es jedoch so, daß die Gutachterentschädigung meistens deutlich höher ausfällt als die jeweiligen Vorschüsse.
Mit freundlichen Grüßen -- Georg Battran |
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002
26.09.2005, 21:13 Uhr
Delfin
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Es ging überwiegend um eine schlampige Verarbeitung, sowie um eventuelle kon- struktive Mängel. Ich wollte mich vorsichtshalber absichern, da ich noch eine Rest- zahlung an meinen Wintergartenbauer leisten muss. Ich hatte einfach ein ungutes Gefühl und wollte mich mit einem Gutachten rückversichern. Bezüglich des beauf- tragten Gutachers kann ich angeben, dass er eigenen Angaben zu Folge Erfahrungen im Erstellen von Glasfassaden und Wintergärten hat und er schon et- liche Gutachten angefertigt hat. Es handelt sich um einen Gutachter der IHK.
mfg
Josef |
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003
28.09.2005, 07:14 Uhr
83539gbj
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So wie ich das lese sind sie noch vor der Abnahme?
Wenn dem so ist, dann wäre der Wigahersteller beweispflichtig, daß der Wiga mangelfrei ist. Nach der Abnahme ist der Auftraggeber beweispflichtig, was auch die Bezahlseite für die Vorschußkosten für den Gutachter ausmacht.
Da muß aber noch viel mehr im Busch sein, wenn sie ein selbstständiges Beweisverfahren angestrengt haben. Ansonsten wäre ja schon ein Privatgutachten ein anzuratende Sache gewesen, oder
Grujß -- Georg Battran |
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