Warnung

Wintergarten Forum [alt]


Dieses Forum wurde aufgrund technischer Erweiterungen geschlossen.

Wir würden uns freuen, Sie in unserem neuem Forum begrüßen zu dürfen.


Wintergarten-Forum
Fragen und Antworten zu Wintergarten-Themen
» Allgemein » Gutachterkosten » Threadansicht


Gutachterkosten

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
24.09.2005, 21:30 Uhr
Delfin


Habe über das zuständige Amtsgericht ein Gutachten über meinen Wintergarten an-
gestrengt. Bereits vor ca. 3 Monaten habe ich einen Vorschuß in Höhe von 1500
Euro geleistet. Nun erhiet ich ein Schreiben, dass noch weitere 500 - 1000 Euro benötigt werden. Ferner wurde um Zustimmung über Akzeptierung eines Stunden-
satzes in Höhe von 85 Euro und Tätigkeiten für Schreibkräfte bzw. Hilfskräfte in
Höhe von 30 Euro stündlich gebeten.Mein Wiga hat eine Fläche von 17 qm. Bewegen sich die Forderungen des Gutachters in üblichem bzw. gesetzlichem Rahmen ?
001
26.09.2005, 07:41 Uhr
83539gbj


Hallo Delfin!

Welche Fragen hast Du denn gestellt?

Viele? Schwierige?
Handelt es sich um physikalische oder optische Mängel?
Oder bist du der Meinung, daß deine Bude bald einkracht?

Ist der Gutachter von der IHK oder HWK?
Hat er den Fragen entsprechend eine Ausbildung (Fenster/Türen/Gläser) oder nur globale Ausbildung "Schäden an Gebäuden"?

Sie sehen, nicht nur die Summe machts! Vorschuß heißt nicht gleich, das auch die Rechnung so hoch ausfällt. Ich kenne es jedoch so, daß die Gutachterentschädigung meistens deutlich höher ausfällt als die jeweiligen Vorschüsse.

Mit freundlichen Grüßen
--
Georg Battran
002
26.09.2005, 21:13 Uhr
Delfin


Es ging überwiegend um eine schlampige Verarbeitung, sowie um eventuelle kon-
struktive Mängel. Ich wollte mich vorsichtshalber absichern, da ich noch eine Rest-
zahlung an meinen Wintergartenbauer leisten muss. Ich hatte einfach ein ungutes
Gefühl und wollte mich mit einem Gutachten rückversichern. Bezüglich des beauf-
tragten Gutachers kann ich angeben, dass er eigenen Angaben zu Folge Erfahrungen im Erstellen von Glasfassaden und Wintergärten hat und er schon et-
liche Gutachten angefertigt hat. Es handelt sich um einen Gutachter der IHK.

mfg

Josef
003
28.09.2005, 07:14 Uhr
83539gbj


So wie ich das lese sind sie noch vor der Abnahme?

Wenn dem so ist, dann wäre der Wigahersteller beweispflichtig, daß der Wiga mangelfrei ist. Nach der Abnahme ist der Auftraggeber beweispflichtig, was auch die Bezahlseite für die Vorschußkosten für den Gutachter ausmacht.

Da muß aber noch viel mehr im Busch sein, wenn sie ein selbstständiges Beweisverfahren angestrengt haben. Ansonsten wäre ja schon ein Privatgutachten ein anzuratende Sache gewesen, oder

Grujß
--
Georg Battran
Seiten: > 1 <     ]  



Forum Archiv FAQ      Wintergarten-Forum      Partnerseite alles zum Thema Wintergärten im Wintergarten-Ratgeber

Wintergarten - Leitfaden.NET  http://www.wintergarten-ratgeber.de/forum/tt-347-xml-gutachterkosten.html  Archiv

Forum Wintergarten Allgemein NEU  |  Forum Wintergarten - Technik Neu