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Wintergarten-Forum
Fragen und Antworten zu Wintergarten-Themen » Allgemein » Genehmigung » Threadansicht
Genehmigung
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Thread - Seiten: > 1 < |
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000
24.03.2009, 17:08 Uhr
RainerFriedrich
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Hallo Leute, haben vor 6 Jahren einen Wintergarten als vergrößerung unseres Wohnzimmers anbauen lassen. Die WG-Firma (mittlerweile insolv.) hatte uns damals nur beauftragt die Genehmigung unseres Nachbarn einzuholen (haben wir getan). Heute war das Vermessungsamt da um Grundstück und Gebäude zu vermessen. Dabei haben sie natürlich auch den WG vermessen. Angeblich wäre er genehmigungspflichtig. Mit was muss ich jetz rechnen? Ach ja, der WG ist beheitzt auf 4 meter zum WOhnzimmer offen. Der Boden WG und Wohnzimmer ist aus einem Stück gefliest. Wäre nett wenn mir da jemand raten könnte. (Nachträgliche Baugenehmigung beantragen oder Strafe .......) |
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001
24.03.2009, 17:49 Uhr
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hallo RainerFriedrich
Ihr Wintergartenverkäufer hat ein Geschäft nicht sehr korrekt abgewickelt, sie hätten Ihren Wintergarten genehmigen lasen müssen.
Falls sie eine Strafe zahlen müssen ist sie nicht hoch, solange die Grenzabstände stimmen haben sie nicht viel zu erwarten.
sie können nun zum Bauamt, und einen Plan nach reichen, oder einfach warten, kann sogar sein das überhaupt nichts kommt, glaube nicht das das Katasteramt es ans Bauamt weiter meldet wäre ja zusätzliche arbeit  -- Gruß aus Franken
http://www.wintergarten24.info |
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002
25.03.2009, 13:25 Uhr
PiaundCo
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Baurecht ist Länderrecht. Es gibt Regionen, in denen ohne Genehmigung angebaut werden darf, das scheint aber bei Euch ja nicht der Fall zu sein. Ob und in welcher Form Konsequenzen drohen, ist sehr unterschiedlich. In erster Linie ist zu berücksichtigen, ob es einen B-Plan gibt und ob Bebauungsgrenzen (Grenzabstände, Flächenbebauung usw.) eingehalten wurden. Falls es keinen oder nur einen sehr alten B-Plan gibt, muss berücksichtigt werden, was für eine Bebauung in der Nachbarschaft besteht. Wenn dort auch andere Häuser einen Anbau haben, ist es weniger kritisch, als wenn man der einzige ist.
Es kann durchaus sein, dass nichts passiert oder nur eine sehr geringe Geldstrafe fällig wird. Auf der anderen Seite ist mir ein Fall bekannt, in dem eine Familie ein 40 Jahre altes Wohnhaus gekauft hat, das auf Kosten der jetzigen Eigentümer abgerissen werden muss, weil es ein Schwarzbau ist und die aktuellen Bebauungspläne der Kommune behindert (Die Abrissverfügung ist bis in die letzte Instanz gerichtlich bestätigt und meines Wissens momentan nur aufgrund der Intervention des Ministerpräsidenten ausgesetzt).
Ich würde jetzt ersteinmal in Erfahrung bringen, ob der Anbau überhaupt genehmigungsfähig ist und dann mal ganz vorsichtig beim zuständigen Bauamt vorfühlen, in welcher Form eine nachträgliche Genehmigung möglich ist. |
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003
06.05.2009, 16:56 Uhr
leujoy
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Mhm wenn ich die Artikel hier so lese, kommt mir die Frage, ob ich einen Wintergarten genehmigen lassen muss, wenn mir das Haus und der Grund gehören? Gibt es da irgendwelche Richtlinien die ich besonders beachten muss? Schlupflöcher oder eventuell Strafen die anfallen, sollte ich meinen Wintergarten nicht genehmigen lassen?
Aber dadurch dass Grund und Haus ja mir gehören, kann ich doch prinzipiell eigentlich bauen lassen, was ich möchte, oder etwa nicht?
Kennt sich irgendjemand vielleicht näher mit meinem Problem aus? Hat jemand auch so ein Problem gehabt oder momentan? |
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004
06.05.2009, 19:43 Uhr
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ganz so einfach ist es nicht, auch auf Ihren eigenem Grund dürfen sie nicht bauen wie sie wollen, halten sie zB. die Grenzabstände zum Nachbarn nicht ein, kann es sogar sein, das Sie den Wiga wieder abreißen müssen. Fragen sie mal bei Ihren Bauamt nach, und suchen Sie nicht nach Schlupflöcher, der Plan für einen Wiga sind die kleinsten Kosten. -- Gruß aus Franken
http://www.wintergarten24.info |
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005
07.05.2009, 13:33 Uhr
wiewaswo
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Ein Wintergarten ist in jedem Fall Genehmigungspflichtig. In manchen Baugebiete (meistens sind es die älteren aus den 50er Jahren) ist sogar eine Grenzbebauung möglich. D.h., dass bei einer entsprechenden Brandschutzmauer, ohne Grenzabstand gebaut werden kann. Dazu sollte man in jedem Fall sich mal den Bebauungsplan anschauen. Das geht am einfachsten, wenn man auf das zuständige Bauamt geht. Eine Nachbarbefragung, wie es oben der Fall ist, war schon mal gut, denn die Nachbarn haben dem Bauvorhaben schon mal zugestimmt und zwar in der Bauphase. Ist ein Grenzabstand erforderlich, (was in dem Fall sicherlich der Fall ist, sonst wäre nicht der Hinweis vom Vermessungsamt gekommen) kann passieren, dass die Öffnung zum Wohnraum wieder geschlossen werden muss. Der Wintergarten darf in dem Fall nur von außen begehbar sein. Er darf nicht mehr als Wohnraum genutzt werden, ohne Heizung versteht sich. Eine Art Abstellraum. mfg |
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006
07.05.2009, 22:42 Uhr
PiaundCo
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Ein Wintergarten ist nicht in jedem Fall genehmigungspflichtig. Baurecht ist Länderrecht. Einige Länder fordern eine Baugenehmigung, andere nur eine Bauanzeige. Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, sind in jedem Fall die Vorgaben der Landesbauordnung, kommunale Baurichtlinien und ein eventuell vorhandener Bebauungsplan zu beachten. Ob z.B. eine Überschreitung von Flächennutzungszahlen, ein Unterschreitung von Grenzabständen oder ein Bau außerhalb der Baugrenzen genehmigt wird, hängt vom Einzelfall ab. Einfacher ist es immer, eine Ausnahmegenehmigung zu bekommen, wenn andere Nachbarn vergleichbar gebaut haben.
Was genau genehmigt werden kann, kann das Bauamt der Kommune mitteilen. Üblicherweise sind die Kommunen da recht hilfsbereit. Dort wo ein Bauantrag erforderlich ist, kann man sich zwar Informationen / Ratschläge vom Bauamt einholen, eine rechtsverbindliche Aussage gibt aber nur eine Bauvoranfrage. |
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