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Wintergarten-Forum
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Ärger mit dem Nachbar wegen Sichtschutz

Autor Thread - Seiten: > 1 <
000
18.08.2008, 10:44 Uhr
dancingfrog


Hallo Zusammen,
ich wohnen in einem Reihenmittelhaus und habe einen Wintergarten gebaut allerdings ohne Baugenemigung. Meine direkten Nachbar habe ich vorab gefragt ob sie nichts dagegen haben. Da beide nichts dagegen hatten habe ich ihn gebaut.

Jetzt auf einmal meint einer der Nachbar das der Sichtschutz den ich gerade am machen bin würde nicht reichen 1,80 x 1,90 (h x l) und ausserdem dürfen die Fenster nicht zum öffnen sein und müssten verschraubt werden.

Wer kann mir da weiter helfen????

MFG
Dancingfrog
001
18.08.2008, 12:44 Uhr



ein sehr gefährliches Spiel was sie da gemacht haben!!

nicht die Nachbarn genehmigen den Wintergarten, sondern das Bauamt.
Auch wenn die Nachbarn ihre Zustimmung geben, kommt ihnen das Bauamt drauf, reißen sie den Wintergarten wieder ab, sie können keine Feuerschutzabstände einhalten, und einer Brandwand, sie wäre hier rechts und links nötig, muß der jeweilige Nachbar auch erst mal zustimmen, ich würde ihnen raten keine schlafend Hunde zu wecken, sie bewegen sich auf ganz dünnem Eis.

Ich kenne keinen einzigen Fall wo das Bauamt einen Wintergarten in einem Reihenmittelhaus ohne Brandwände genehmigt hat.
--
Gruß aus Franken

http://www.wintergarten24.info
002
18.08.2008, 15:06 Uhr
dancingfrog


gut die Genemigung ist ne andere sache, dies würde ich auch nachträglich noch bekommen da der Wintergarten noch im Baufenster ist.

Die Frage ist wie gross muss der Sichtschutz sein zum Nachbar und müssen die Fenster und Schiebefenster die ich jetzt drinne habe immer geschlossen bleiben??
003
18.08.2008, 16:14 Uhr



das sehe ich nicht so, sie bekommen den nach meiner Meinung nicht nachträglich genehmigt, da zum Nachbarn die Brandschutzmauern fehlen

und die müssen auf jeder Seite sein, Baufenster hin oder her
--
Gruß aus Franken

http://www.wintergarten24.info
004
18.08.2008, 17:34 Uhr
dancingfrog


ich habe eine 1,1m hohe mauer auf beiden seiten mit yton und ich denke das sollte reichen, aber wie gesagt das ist nicht meine frage
005
18.08.2008, 17:43 Uhr



ihre Frage war wie hoch der Sichtschutz zum Nachbarn sein muß,
meine Antwort:
es muß eine Brandmauer so hoch wie der Wintergarten an der höchsten Stelle sein, 1,1m reichen nicht aus.
--
Gruß aus Franken

http://www.wintergarten24.info
006
18.08.2008, 17:57 Uhr
Marc.HL


Die LBO ist maßgeblich.
In Schleswig-Holstein ist es maßgeblich wie das Grundstück/Flurstück geteilt ist, ob eine Brandschutzmauer sein muß oder nicht.

Bei Real geteilten Reihenhausanlagen muß auf jeden Fall eine Brandschutzmauer sohoch wie der Wintergarten vorhanden sein.
Ist die Anlage nicht Real geteilt und somit nur als ein Flurstück eingezeichnet und bei dem jedes Haus ein Sondernutzungsrecht eingetragen bekommen hat, muß keine Brandschutzmauer errichtet werden.

Da wir als ein Flurstück eingetragen sind, konnten wir auf eine Brandschutzmauer verzichten. Allerdings haben wir das nicht getan, da es mir egal ist ob ich auf einen Zaun oder eine Mauer schaue.

Aber auf jeden Fall ist es nicht ganz einfach eine genehmigung bei einer Reihenhausanlage zu bekommen.

Viel Glück
007
18.08.2008, 19:01 Uhr
dancingfrog


danke jetzt weiss ich bescheid aber bevor ich ne hässliche wand da hin baue,
hole ich lieber die fenster und türe wieder raus und nutze es als überdachte terasse bzw pergola...

jetzt muss ich mal nachschauen ob unser grundstück als ein flurstück bezeichnet ist.
008
20.08.2008, 11:15 Uhr
~PiaundCo
Gast@212.184.86.200

Ich kann nur zustimmen: "Keine schlafenden Hunde wecken" - Auch wenn das nicht die eigentliche Frage war.

Was die Brandschutzwand anbelangt: Auch wenn die Reihenhausanlage Gemeinschaftseigentum mit Sondernutzungsrecht ist, sind von einer Wohnung (Es ist dann ja kein Haus, sondern eine Wohneinheit) zur anderen Brandschutzvorkehrungen erforderlich. Die Anforderungen sind tatsächlich von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich.

Selbst wenn der Nachbar jetzt zustimmt, Sie wissen nie, was später kommt. Ein Nachbarschaftsstreit, ein neuer Nachbar, oder einfach nur mal ein dummer Zufall, durch den alles 'rauskommt: Für Schwarzbauten gibt es keinen Bestandsschutz, auch nach Jahren nicht.

Sie haben jetzt eigentlich nur zwei Möglichkeiten: Entweder finden Sie mit dem Nachbarn eine Lösung, die diesen 100% zufriedenstellt und hoffen, dass nie jemand etwas merkt. Oder Sie fragen jemanden der sich auskennt und Ihnen sagt ob und wie Sie für den Wintergarten eine Baugenehmigung bekommt (Blos keine Bauvoranfrage beim Bauamt, wenn da irgendwelche Unklarheiten sind, kommen die womöglich noch mit einem Ortstermin)

Eigentlich ist da aber eine ganz entscheidende Frage noch offen: Wer hat den Wintergarten eigentlich gebaut? Vielleicht sollten Sie mal mit dem Erbauer reden, warum er Sie nicht auf die eventuell notwendige Baugenehmigung und vorallem die in jedem Fall notwendige Einhaltung der Bauvorschriften hingewiesen hat.
009
20.08.2008, 11:44 Uhr
Fairer


Hallo Dancinfrog,

versuchen Sie mit Ihrem Nachbarn bei einem Bierchen klar zu kommen und stellen Sie fest welches seiner Anliegen Sie umsetzen können, denn wenn es hart auf hart kommt, werden Sie Ihren Wintergarten abreißen müssen, da die bauvorschriften nicht eingehalten wurden. In jedem Bundesland gilt, selbst wenn Sie keine Baugenehmigung benötigen, weil das Bundesland etwaige Größen vorgibt beziehungsweise frei stellt, müssen dennoch die Bauvorschriften eingehalten werden, wenn nicht muss eine Bauvoranfrage gestellt werden um zu klären ob Sie eine Baugenehmigung benötigen, und da Sie keine Brandschutzwand haben, bekommen Sie auch keine Baugenehmigung.
Die Brandschutzwand zum Nachbarn bei Reihenhäusern ist Pflicht´und Sie muss so hoch sein, wei der höchste Punkt des Wintergartens.

G Fairer

PS: ich hoffe für Sie das Sie eine Lösung finden, und Ihr Nachbar nihct schon in Diesem Forum angemeldet ist. Ich erinnere mich da an jemanden aus diesem Forum der diesbezueglich schon fragen gestellt hat.
010
20.08.2008, 13:46 Uhr
dancingfrog


@ PiaundCo

danke für deine Antwort.

Das Reihenhaus in dem ich wohne haben alle ihre eigene Aussenwände also keine gemeinsamen.

Der Wintergarten habe ich selber gebaut, anfangs sollte es eigendlich eine Überdachte Terasse sein und wärend dem bauen bin ich auf die Idee gekommen
es komplett zu Verglasen.
011
20.08.2008, 13:49 Uhr
dancingfrog


aber wenn ich mir so überlege was ist ein Wintergarten der links und rechts Mauern hat..... das wäre für mich nur eine vergrösserung des wohzimmers aber absolut kein wintergarten
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